: Botschaftsmitarbeitern droht Kündigung
Ausländische Botschaften in Deutschland bauen Personal ab. 1.000 Beschäftigte aus Drittländern verlieren mit ihrem Arbeitsvertrag auch ihr Aufenthaltsrecht. Außenminister Fischer fordert für sie ein Bleiberecht ■ Von Markus Völker
Berlin (taz) – Mitarbeiter ausländischer Botschaften in Deutschland müssen mit Kündigungen rechnen, wenn ihre Vertretungen von Bonn nach Berlin ziehen. Dies bestätigte das Bonner Innenministerium auf Anfrage der taz. Die Botschaften wollen Personal einsparen. Die Kündigungen sind vor allem für Beschäftigte aus Drittländern problematisch, die weder aus Europa noch aus dem Herkunftsland der Botschaft kommen. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden. Wird dieser von den Botschaften gekündigt, verfügen sie derzeit über keinen juristisch abgesicherten Status ihres Aufenthalts.
Insgesamt sind rund 1.000 sogenannte third country nationals in den ausländischen Botschaften beschäftigt. Sie müssen Deutschland nach der Kündigung umgehend verlassen, ganz gleich, wie lange sie sich im Land aufgehalten haben. Viele dieser Botschaftsmitarbeiter sind von ihren Vertretungen in die Bundesrepublik geholt worden, ohne daß die deutschen Behörden im einzelnen darüber informiert worden sind. Läuft der Arbeitsvertrag der betreffenden Personen aus, erlischt auch ihr Aufenthaltsrecht. Für die Ämter sind sie sozusagen „nicht existent“ und müssen mit ihrer sofortigen Ausweisung rechnen.
Das Bundesinnenministerium will diese Rechtslage offenbar jedoch ändern. Um keine unnötigen „Härtefälle“ zu schaffen, sind mehrere Botschaften schon im Sommer dieses Jahres auf das Auswärtige Amt, damals noch unter Leitung von Klaus Kinkel, zugegangen, um eine Lösung des Problems anzustreben. Jetzt kümmert sich Kinkels Nachfolger Joschka Fischer darum.
Wie aus einem Schreiben des Außenministers an das Innenministerium bekannt wurde, fordert Fischer ein Bleiberecht für ausländische Botschaftsmitarbeiter. Die Botschaften haben dabei ihren Einfluß geltend gemacht und eine Änderung der Rechtslage angeregt. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes verkündete jetzt, daß in den nächsten Wochen die „Richtlinien von Beschäftigten fremder Missionen und deren Angehörigen“ neu geregelt werden. Im Innenministerium gebe es „keinen grundsätzlichen Widerstand gegen die Initiative“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums der taz.
Zeitungsberichten zugfolge streben einige Botschaften nur noch die Beschäftigung deutscher oder aus dem Botschaftsland stammender Arbeitnehmer an. Dies dementierte Jonathan Walters im Fall der Britischen Botschaft. „Wer gut ist, den stellen wir ein, egal ob derjenige aus Pakistan, Indien oder Großbritannien stammt“, sagte der Botschaftssprecher. „Jede Art von Rassismus hat an der Britischen Botschaft keinen Platz.“
Walters bestätigte, daß es Kündigungen, voraussichtlich im Februar, geben werde. Er hoffe aber, daß das Innenministerium in Bonn dann schon eine für die Botschaften positive Entscheidung getroffen habe.
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