piwik no script img

■ Boock/KlarLebenslang gefordert

Stuttgart (dpa) – Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Freiheitsstrafen für RAF-Mitglied Christian Klar und RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock wegen Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord, fünffachem Mordversuch und zweifachem schwerem Raub gefordert. Nach der Erbeutung von 548.000 Schweizer Franken – so die Staatsanwaltschaft – hatte ein vierköpfiges Kommando der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) mit Klar und Boock am 19. November 1979 auf der Flucht durch die Innenstadt eine Hausfrau getötet, eine Wagenbesitzerin lebensgefährlich sowie zwei Polizisten teilweise schwer verletzt. Oberstaatsanwalt Rainer Griesbaum stellte es in den Ermessensspielraum des 2. Strafsenats, auf Boock wegen seiner „Lebensbeichte“ möglicherweise die Kronzeugenregelung anzuwenden.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen