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■ EG-AbkommenBonn verspätet

Bonn (AFP) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einem Gesetzentwurf zum Dubliner EG- Abkommen zugestimmt. Das bereits 1990 beschlossene Abkommen legt fest, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Durch das Abkommen soll verhindert werden, daß Asylsuchende Asylanträge in verschiedenen Ländern stellen.

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