■ Bonn schreibt Verteilungswege vor: Vertrieb der Abtreibungspille wird reglementiert
Bonn (AP) – Die Abtreibungspille muß direkt vom Hersteller an die Krankenhäuser oder Arztpraxen abgegeben werden, die den Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Diesen Vertriebsweg schreibt ein Gesetzentwurf für Arzneimittel zum Schwangerschaftsabbruch vor, den das Kabinett gestern in Bonn verabschiedete. Gesundheitsministerin Andrea Fischer erklärte, dieses Verfahren stelle sicher, daß nur Frauen das Medikament erhalten, die einen Abbruch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchführen ließen.
Hintergrund der Neuregelung sind Anträge auf Zulassung des Arzneimittels Mifegyne (früher RU486) in Deutschland und mehreren EU-Staaten, über die im Sommer entschieden wird. Üblicherweise werden Medikamente über den Großhandel und Apotheker an ÄrztInnen abgegeben. Die Verschreibung, die Abgabe durch den Hersteller, Empfang und Anwendung des Mittels müssen lückenlos dokumentiert werden. Übertretungen dieser Vorschriften sollen in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in weniger schwerwiegenden Fällen mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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