: Böttcher gegen Kaution auf freiem Fuß
Frankfurt/Main (AP) – Knapp vier Wochen nach ihrer Inhaftierung kann Monika Böttcher das Gefängnis wieder verlassen und voraussichtlich bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision in Freiheit bleiben. Das Frankfurter Oberlandesgericht setzte gestern den Haftbefehl gegen Zahlung von 100.000 Mark Kaution außer Vollzug. Die wegen Doppelmordes an ihren Töchtern zum zweiten Mal zu lebenslanger Haft verurteilte 41-Jährige war wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen