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Bodenschutzgesetz

■ Neuer Anlauf der Regierung / Umweltschützer begrüßen Plan

Bonn (AP/dpa) – Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) hat gestern den Referentenentwurf eines Bundes-Bodenschutzgesetzes vorgelegt, das Grundstückseigentümern mehr Verantwortung zuweist. Sie sollen dafür sorgen, daß durch den Zustand ihres Grundstücks keine Gefahren für den Boden ausgehen. Wie das Ministerium ferner mitteilte, wird durch das seit fünf Jahren geplante Gesetz jedermann verpflichtet, sich so zu verhalten, daß keine Gefahren für den Boden hervorgerufen werden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) signalisierte gestern Unterstützung für das Gesetzesvorhaben. Allerdings müsse im Gegensatz zum Text des Entwurfs jede weitere Bodenversiegelung vermieden werden. Merkel hat den Entwurf den anderen Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Anhörung der Verbände und Institutionen soll der Entwurf das Bundeskabinett passieren und im kommenden Jahr dem Bundestag vorgelegt werden. Neben den bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz des Wassers und der Luft werde künftig auch der Boden gesetzlich geschützt, erklärte die Ministerin. Das Gesetz solle sicherstellen, daß der Boden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten bleibe und für künftige Nutzung gesichert werde. Böden, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen, seien zu sanieren. Dies gelte auch für die vom Boden ausgehenden Gewässerverschmutzung.

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Ministeriums ferner bei der Gewässersanierung vor, Verfahren effektiver und schneller duchzuführen. Bei der Altlastensanierung sollen die Entscheidungen der Behörden beschleunigt werden. Bodenversiegelungen seien künftig auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dies müsse bereits bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen beachtet werden. Außerdem werde die Verpflichtung zur Entsiegelung von Böden geregelt.

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