: Blüms Falle
■ Arbeitslosenhilfe soll jedes Jahr gekürzt werden
Berlin (taz) – Die Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen ab 1996 mit jährlichen Kürzungen rechnen. In einem „pauschalierten Verfahren“ soll künftig das „Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe jährlich um fünf Prozent abgesenkt“ werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, der gestern von Arbeitsminister Blüm vorgelegt wurde. Am 2. November soll das Kabinett den Entwurf beschließen. Außerdem sieht der Entwurf vor, daß die Arbeitsämter künftig mit den Finanzämtern zusammenarbeiten, um die Vermögensverhältnisse von Arbeitslosenhilfebeziehern besser erfassen zu können. BD
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