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Blüm will noch mehr Sozialhilfeempfänger

■ Arbeitslosenhilfe soll jährlich gekürzt werden / Folgen auch für Asylbewerber

Bonn (AP/taz) – Die Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen ab 1996 mit jährlichen Kürzungen rechnen. In einem „pauschalierten Verfahren“ soll künftig das „Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe jährlich um fünf Prozent abgesenkt“ werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, der gestern von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm vorgelegt wurde. Am 2.November soll das Bonner Kabinett den Entwurf beschließen. Untergrenze der Kürzungen soll der durchschnittliche Tariflohn der untersten Lohngruppe in der Branche sein.

Die Umsetzung des Entwurfes wird dazu führen, daß immer mehr Langzeitarbeitslose Sozialhilfe beantragen müssen. Da diese Mehrausgaben von den Gemeinden aufgebracht werden müssen, beschloß das Bundeskabinett gestern, diese in einem anderen Bereich zu entlasten und die Leistungen für Asylbewerber um 900 Millionen Mark zu kürzen. So sollen sie in Zukunft erst nach Abschluß ihres Asylverfahrens volle Sozialhilfe erhalten. Davor besteht nur Anspruch auf Sachleistungen oder um 15 bis 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe. Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge sollen von den Kürzungen ausgenommen werden.

Der Entwurf zur Arbeitslosenhilfe umfaßt mehrere Maßnahmen. So sollen allgemeine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen künftig erst nach zwölf statt bisher sechs Monaten Arbeitslosigkeit genehmigt werden, womit Bezieher von Arbeitslosenhilfe verstärkt einbezogen würden. Um eine Wiederbeschäftigung zu erleichtern, sollen Arbeitstrainingsmaßnahmen eingeführt werden. Eine sogenannte Arbeitnehmerhilfe des Arbeitsamtes zusätzlich zum Lohn soll Anreize für die Aufnahme schlechtbezahlter oder befristeter Arbeiten schaffen, beispielsweise von Saisonarbeit bei der Ernte.

Ferner soll die sogenannte originäre Arbeitslosenhilfe gestrichen werden. Wer vor seiner Arbeitslosigkeit keine oder nur kurz Versicherungsbeiträge gezahlt hat, erhält keine Leistungen mehr und wird gegebenenfalls auf Sozialhilfe verwiesen.

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