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Blüm gegen Reps

Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) soll gerichtlich untersagt werden, die Republikaner (Rep) als „Schreibtischtäter der Gewalt“ zu bezeichnen. Der niedersächsische Landesverband der Republikaner zog zu diesem Zweck am Donnerstag vor das Göttinger Landgericht. Der Verband fühlte sich durch Äußerungen des Ministers in der „Bild“-Zeitung verunglimpft.

Blüm wurde dort unter anderem zitiert: „Wir dürfen nicht warten, bis aus den Worten der Gewalt Taten der Gewalt werden. Kampf den Republikanern. Sie sind die Schreibtischtäter der Gewalt“. Diese Äußerungen — speziell im Zusammenhang mit Brandanschlägen auf Ausländer — sollen ihm nach den Vorstellungen der Republikaner zukünftigt untersagt werden. Die Kammer will ihre Entscheidung am 1. Juli verkünden. dpa

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