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■ Blitzschäden im Haus sind selten versichert

Wenn als Folge eines Blitzeinschlags technische Geräte wie Fernse-her, Computer, Kühlschrank oder HiFi-Anlage kaputt gehen, sind diese Schäden nur selten durch Hausrat- oder Wohnungsgebäudeversicherung abgedeckt. Darauf weist die Verbraucherzentrale des Landes Bremen e.V. hin. Die Versicherungen haften meist nur für direkten Blitzeinschlag: Brand-, Seng- und Trümmerschäden. Technische Geräte werden aber meist durch Überspannungen in der Stromleitung gehimmelt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Abschluss einer Hausratversicherung eine zusätzliche Klausel zu vereinbaren, durch die Überspannungsschäden mit eingeschlossen werden. Weitere Informationen dienstags von 10 bis 13 Uhr unter Tel.: 1607750. taz

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