■ Zur Person: Blindgänger-Harry
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Bremens Ex-Sprengmeister Harry Warrelmann als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bremen gegen den ehemaligen Inhaber der Bremer Kampfmittelbeseitigungs GmbH rechtskräftig. Warrelmann war wegen Untreue in 36 Fällen, wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden.
Warrelmann hatte in seiner Amtszeit immer wieder medien- und öffentlichkeitswirksam seinen gefährlichen Job versehen. Bis sich herausstellte, daß ein Teil der Bomben und Minen von ihm selbst plaziert worden war. Dadurch sind in Einzelfällen ganze Wohngebiete unnötig evakuiert worden. Hinter dicken Strohballen verbarrikadiert hatte Warrelmann anschließend mit viel Sprengstoff leere Bomben-Hülsen in die Luft gejagt. Jeti
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen