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in kürze KALIF VON KÖLNBleibt in Haft

Metin Kaplan, der „Kalif von Köln“, muss seine vierjährige Haftstrafe wegen Aufforderung zu öffentlichen Straftaten vollständig absitzen. Der Bundesgerichtshof lehnte gestern seine vorzeitige Entlassung ab und bestätigte eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. (dpa)

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