■ Bleiberecht: Keine Abschiebung
Köln (taz) – Gyl Konyuncouglu und ihre sechsjährige Tochter werden nicht abgeschoben. In einer Anhörung der Kölner Ausländerbehörde konnten alle rechtlichen Bedenken gegen eine Aufenthaltsgenehmigung ausgeräumt werden. Die junge Türkin hatte sich wegen ständiger Mißhandlungen von ihrem türkischen Ehemann getrennt. Die Ausländerbehörde und auch das Kölner Verwaltungsgericht hatten mit Abschiebung gedroht, weil die Trennung nach dem Ausländergesetz zwei Monate zu früh erfolgt sei.
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