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Bleiberecht

Das Verwaltungsgericht Stade hat gestern die Klage eines russischen Deserteurs auf Asyl abgewiesen. Der 48jährige ehemalige Oberstleutnant der Roten Armee kann dennoch bleiben. Nach einer Verfügung der Innenministerkonferenz werden Deserteure der früheren Sowjet-Armee, die bei Rückkehr in ihre Heimat mit Bestrafung rechnen müssen, nicht abgeschoben.

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