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Blau auf Fahrrad: Lappen weg!

■ Radfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig / Fehltritte auf der Kurbel

Wer ausgiebig gezecht hat, sollte sich nicht mehr von seinem Fahrrad nach Hause bringen lassen. Wie die Bezirksregierung Weser-Ems jetzt mitteilte, geht diese Empfehlung von den Verkehrsgerichten aus. Das Oberlandesgericht Celle hat jüngst entschieden, daß Radfahrer bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille absolut fahruntüchtig sind. Folgen des benebelten Fahrens sind Unsicherheiten, Fehleinschätzungen, ja Fehltritte, die zu verheerenden Unfällen führen können. Bereits in diesem Jahr sind im Bereich Weser-Ems vier trunkende Radler tödlich verunglückt. Radfahrer, die die Schallmauer von 1,6 Promille überschreiten, können ohne zusätzlichen Beweis der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit wegen eines Verkehrsvergehens bestraft werden. Schwer alkoholisierte Radfahrer, die außerdem noch einen Führerschein besitzen, droht nach Abschluß des Strafverfahrens darüber hinaus noch der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden, wenn ihr Verhalten auf eine charakteristische Nichteignung auch zum Führen eine Kraftfahrzeuges schließen lassen, erklärte der Kommandeur der Schutzpolizei Weser- Ems, Heinz Steguweit. taz

hier bitte das Foto von den Fahrrädern

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