: Bitte spenden Sie reichlich!
■ Spendenaktion der Pro Familia für Horst Theissen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, zu Beginn der Revisionsverhandlung gegen den Frauenarzt Horst Theissen beim Bundesgerichtshof, hat Pro Familia bundesweit begonnen, Spenden für ihn zu sammeln. Zur Erinnerung:
Theissen half Frauen in Not durch Schwangerschaftsabbrüche. 1987 wurde durch Unterlaufen der ärztlichen Schweigepflicht seine Patientinnenkartei beschlagnahmt. Theissen wurde in Memmingen/ Bayern vor Gericht gestellt, im Mai 1989 für schuldig befunden, gegen die Strafrechtsparagraphen 218 und 219 verstoßen zu haben und zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und Berufsverbot verurteilt; seine Praxis ist ruiniert. Das Strafmaß ist drakonisch und unangemessen; 83 Prozent der Bevölkerung fanden das Urteil zu hoch (Wickert). Auch etwa 174 Frauen wurden strafrechtlich verfolgt und wie Theissen entwürdigenden Prozeduren ausgesetzt.
„Memmingen“ ist zu einem Symbol für politische, unmenschliche Justiz geworden. Theissens Verteidiger hatten aus schwerwiegenden Gründen Revision eingelegt. Am 3.12. entschied der BGH: Freispruch in 20 verjährten Fällen; der Prozeß wurde an das Landgericht Augsburg zur Neuverhandlung etwa Sommer 1992 zurückverwiesen. Lediglich das Strafmaß wird wohl geringer werden, das Unrechtsurteil grundsätzlich wurde nicht aufgehoben. Theisen und seine Verteidiger wollen nicht aufgeben und das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Durch die ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Existenz von Theissen und seiner Familie weiter gefährdet. Er bedarf unser aller tätiger Solidarität bei der Finanzierung seiner Verfahrens- und Berufsexistenzkosten.
Wir alle sind PatientInnen, denen morgen dasselbe Unrecht widerfahren kann. Bitte spenden Sie reichlich. Sonderkonto: Dr.Theissen, (Anderkonto Rechtsanwältin Wullweber), Hamburger Sparkasse, Konto-Nr. 1013/216 880, Bankleitzahl 200 505 50. Elke Kügler für Pro Familia Hamburg
P.S. Für Interessierte: Eine sehr ausführliche Dokumentation des erstinstanzlichen Verfahrens und der BRD-Rechtsgrundlagen gaben Pro Familia und Komitee für Grundrechte und Demokratie heraus: „Memmingen, Abtreibung vor Gericht“, Braunschweig 1989
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