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Bisher ranghöchster Grenzer vor Gericht

Mit einem Regimentskommandeur und einem Vize-Stabschef des Regiments müssen sich seit gestern in einem neuen Mauerschützen-Prozeß die bisher ranghöchsten DDR-Militärs wegen Totschlags verantworten. Den beiden heute 64jährigen, zuletzt im Rang eines Oberst und Oberstleutnant, sowie zwei mitangeklagten Grenzposten wird zur Last gelegt, im Februar 1966 bei West-Staaken auf einen 31jährigen Flüchtling geschossen und ihn getötet zu haben. Über Anträge der Verteidigung, das Verfahren wegen Verjährung zu beenden oder aufgrund der DDR-Generalamnestie von 1987 einzustellen, wurde noch nicht entschieden.