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Bio-Waschmittel nur ohne Chemie

Berlin. Ein Waschmittel, das mit der Bezeichung „Bio“ wirbt, muß von chemischen Substanzen völlig frei sein. Das hat das Berliner Kammergericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 15 0 357/89 – Urteil vom 22. 9. 1992). Wie der Verbraucherschutzverein mitteilte, wurde einem Unternehmen damit in zweiter Instanz untersagt, sein mit chemischen Stoffen versetztes Waschmittel unter dem Namen „Bio Gold“ zu vertreiben und dafür zu werben. Nach Ansicht der Richter handele es sich eindeutig um eine Irreführung des Verbrauchers. Dieser erwarte, daß ein mit „Bio“ oder „biologisch“ bezeichnetes Produkt in keiner Weise umweltschädlich sei, biologisch wirke und keinerlei chemische Stoffe enthalte. Insofern würden Verbraucher auch dann getäuscht, wenn das Produkt – wie im vorliegenden Fall – nur zu fünf Prozent aus chemischen Stoffen, nämlich Natriumsalz, bestehe. Trotz vollständiger biologischer Abbaubarkeit schädige dieser Stoff zumindest zwischenzeitlich die Umwelt.

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