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Bio-Studentin muß tote Tiere aufschneiden

Biologie-StudentInnen müssen im Rahmen ihrer Ausbildung an einem zoologischen Praktikum teilnehmen, bei dem tote Tiere seziert werden. Diese Entscheidung fällte die in Göttingen ansässige 3. Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts in einem jetzt bekanntgewordenen Urtel. Die Richter schmetterten die Klage einer Bio-Studentin gegen die Göttinger Uni ab. Die 22jährige hatte die Hochschule gerichtlich verpflichten wollen, sie vom sogenannten „Schnippelkurs“ freizustellen und ein alternatives Praktikum anzubieten, weil sie aus Gewissensgründen nicht an Versuchen teilnehmen könne, für die Tiere gezüchtet und getötet würden. Die Richter befanden, die Freiheit von Lehre und Forschung sei in diesem Fall ein höheres Rechtsgut als die Gewissens- und Berufsfreiheit der Klägerin. Eine Freistellung vom Sezier- Kurs sei wegen der Ungleichheit der Ausbildung abzulehnen. RP

(Foto: R. Janke/argus)

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