: Billiger Wein nur für Eigenbedarf
LUXEMBURG ap ■ Verbraucher dürfen Alkohol und Zigaretten nur für den Eigenbedarf steuerfrei aus einem anderen EU-Staat einführen. Das stellte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar. Zudem müssen sie die Ware selbst über die Grenze transportieren, um von niedrigeren Steuern zu profitieren. Anlass war der Fall eines Niederländers, der mit 70 weiteren Personen in Frankreich Wein bestellt und dort auch Mehrwertsteuer bezahlt hatte. Die Ware ließ er von einem Spediteur abholen. Der EuGH gab den niederländischen Behörden Recht, die auf den Wein Verbrauchssteuer erhoben.