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Billig ist erlaubt

Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat am Mittwoch die Beschäftigung ausländischer Matrosen auf deutschen Schiffen zu deutlich schlechteren Bedingungen als die deutscher Seeleute ermöglicht. Das Internationale Schiffahrtsregister (Zweitregister), mit dem deutschen Reedereien diese Möglichkeit eingeräumt wird, verstoße nicht gegen die EG-Verträge. Der Verband Deutscher Reeder in Hamburg sieht das Urteil als „eindrucksvolle Bestätigung der Politik

der Bundesregierung“, die Gewerkschaft ÖTV dagegen wertet

es als einen „herben Rückschlag für ein sozial ausgestaltetes Europa“.

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