Bildung: Schwänzen wird ein teurer Spaß

Ein neues Qualitätspaket des Senats soll die Schulen besser machen. Mit dabei: ein Bußgeld für Schulschwänzer.

Schwarzfahren ist längst nicht so schlimm wie Schuleschwänzen, findet Schulsenator Jürgen Zöllner (SPD). Darum will er Schwänzer zur Kasse bitten. Genauer gesagt, deren Eltern. Allerdings muss dafür das Schulgesetz geändert werden - in der laufenden Legislaturperiode wird daraus nichts mehr.

Das Bußgeld ist Teil eines "Qualitätspakets", das Zöllner am Freitag vorstellte. Auch andere darin enthaltene Punkte wirken wegen der bevorstehenden Wahlen eher wie Absichtserklärungen, denn ihre Umsetzung braucht Zeit. So sollen etwa alle Lehrkräfte verpflichtet werden, in jedem Schuljahr mindestens sechs Doppelstunden Fortbildung zu absolvieren. Die Kosten, einige hunderttausend Euro, müssen erst einmal in den Etat eingestellt werden, weshalb die Maßnahme frühestens im Schuljahr 2012/13 greift.

Was die Fortbildungsinhalte angeht, gab sich der Senator streng: "Den Schülern Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen ist nicht alles, aber es ist eine unverzichtbare Aufgabe von Schule." Künftig werde nicht mehr toleriert, dass ein Mathematiklehrer bei der Fortbildung "tanzen und springen geht".

Mehr als 30 Maßnahmen zur Qualitätssteigerung umfasst das Paket für Schulen und Kitas. Zöllner hatte das Vorhaben schon im November zur Diskussion gestellt und über 500 Rückmeldungen von Lehrern und Eltern bekommen. Den einen oder anderen Plan habe man vorläufig auf Eis gelegt, hieß es nun. Zum Beispiel Zusatzmittel für die Schulen, um Vertretungskräfte zu finanzieren. Über diese Mittel sollten sie frei verfügen können, wenn wenig Unterricht ausfällt.

Was kommt: Ab dem Sommer muss jede Schule die Berichte von Schulinspektoren, Fehlquoten und Unterrichtsausfall veröffentlichen. Auch die Abiturergebnisse werden für jedermann zugänglich - die Abschlussergebnisse der zehnten Klassen dagegen erst, wenn der erste Jahrgang der neuen Sekundarschulen den mittleren Schulabschluss (MSA) macht - also im Schuljahr 2014/15. Die Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Klasse (Vera) werden nicht veröffentlicht. Eltern können aber das Ergebnis der Schule erfahren, die ihr Kind besucht. Für einzelne Fächer werden auch Vergleichstabellen einsehbar sein, ein Ranking soll sich daraus aber nicht ableiten lassen.

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