■ Biergärten: Extra Gesetz erlassen
München (AP) – Bayern macht Ernst mit einem landesweiten „Biergartengesetz“: Knapp eineinhalb Wochen nach der spektakulären Biergartenrevolution stimmte das Kabinett gestern dem Entwurf für eine neue Sperrzeitverordnung zu. Danach können Schankbetriebe im Sommer bis 23 Uhr geöffnet haben. Der Zapfhahn soll eine halbe Stunde vorher zugedreht werden, Musik ist bis 22.00 Uhr zulässig.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen