■ Biergärten: Extra Gesetz erlassen
München (AP) – Bayern macht Ernst mit einem landesweiten „Biergartengesetz“: Knapp eineinhalb Wochen nach der spektakulären Biergartenrevolution stimmte das Kabinett gestern dem Entwurf für eine neue Sperrzeitverordnung zu. Danach können Schankbetriebe im Sommer bis 23 Uhr geöffnet haben. Der Zapfhahn soll eine halbe Stunde vorher zugedreht werden, Musik ist bis 22.00 Uhr zulässig.
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