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Bewährungsstrafen

Rostock (dpa) – Die früheren Rostocker SED-Spitzenfunktionäre Ernst Timm und Heinz Kochs sind wegen Mißbrauchs ihrer damaligen Vertrauensstellungen jeweils zu 15 Monaten Bewährungsstrafe und Geldbußen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß für ein privat genutztes Wochenendhaus der Ex- SED-Größen rund 80.000 DDR- Mark aus dem Volksvertreterfonds – einer Art Reserve des Rostocker Rates der Stadt – geflossen waren.

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