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Bewährungsstrafen im Mauerschützenprozeß

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat ist gestern im 30. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen seinen ehemaligen Kompaniechef wurde wegen erfolgloser Aufforderung zum Totschlag eine zehnmonatige Bewährungsstrafe verhängt. Der Grenzsoldat wurde schuldig gesprochen, im November 1969 an der Mauer einen bereits zu Boden gegangenen Flüchtling angeschossen zu haben.dpa

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