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Bewährungsstrafen für Mauerschützen

Zwei DDR-Grenzsoldaten sind gestern vor dem Landgericht wegen Totschlags zu jeweils 18 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Zur Begründung hieß es im 38. Mauerschützenprozeß, die Angeklagten hätten am Neujahrsmorgen 1963 den Tod eines Flüchtlings billigend in Kauf genommen. Beide Grenzer verhinderten, daß ein Schwimmer in der Spree in den Westen entkam. Das 22jährige Opfer war am Hals getroffen worden und ertrunken.dpa

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