: Bewährungsstrafen für Mauerschützen verlangt
Berlin (dpa) — Im zweiten Mauerschützenprozeß hat die Staatsanwaltschaft gestern für beide Angeklagte Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten wegen Totschlags gefordert. Nach rund einem Monat Verhandlungsdauer sah es Staatsanwalt Olaf Messner als erwiesen an, daß die Angeklagten Udo Walther (27) und Uwe Hapke (30) in „bewußtem und gewolltem Zusammenwirken“ den 20jährigen Zimmermann Horst-Michael Schmidt bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer in der Nacht zum 1. Dezember 1984 getötet haben. Nach einem Sachverständigen-Gutachten existiere nicht der geringste Zweifel, daß der Beschuldigte Walther den tödlichen Schuß auf Schmidt abgab. Walther habe vom Postenturm nach einem Warnruf aus einer Entfernung von 150 Metern mit Dauerfeuer geschossen, als Schmidt, auf einer Leiter stehend, bereits den oberen Teil der Mauer umklammerte. Hapke habe 20 Schüsse abgegeben. Beide hätten das Feuer erst eingestellt, nachdem der tödlich getroffene Schmidt von der Leiter rutschte.
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