■ Kindsmißbrauch: Bewährungsstrafe
München (dpa) – Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 65jähriger Rentner am Donnerstag vor dem Landgericht München I davongekommen, der seine vier und fünf Jahre alten Enkelkinder mißbraucht hatte. Dem kranken Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, im Krankenhaus prüfen zu lassen, ob er mit einem triebdämpfenden Mittel behandelt werden könne. Den Eltern der beiden mißbrauchten Kinder empfahl die Strafkammer, sie nicht mehr alleine zum Großvater zu lassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen