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■ JUSTIZBewährungsstrafe wegen Steinwurf

Berlin. Eine Jugendstrafe von sechs Monaten bei zweijähriger Bewährungszeit für einen 19jährigen aus Prenzlauer Berg bestätigte gestern die 13. Große Strafkammer des Landgerichts. Die Berufung gegen ein wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte verhängtes Amtsgerichtsurteil wurde verworfen. Der arbeitslose Baufacharbeiter hatte am 20. April 1991 an einer spontanen Demonstration gegen neofaschistische Aktivitäten anläßlich des Geburtstages von Hitler teilgenommen und nach Auffassung des Gerichts fünf Gegenstände aus einer Menschenmenge heraus geworfen und einen Polizisten mit einem Schotterstein am Oberschenkel getroffen. Bei der Festnahme durch den getroffenen Beamten leistete der Angeklagte Widerstand durch Umsichschlagen mit den Armen.

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