■ Bewährungsstrafe für Rechte: Zwei Jahre für Brandanschlag
Halle (dpa) – Als Mordversuch, gefährliche Körperverletzung, schwere Brandstiftung und versuchte besonders schwere Brandstiftung bewertet das Landgericht Halle den Überfall dreier rechtsgerichteter Jugendlicher auf zwei von Vietnamesen bewohnte Häuser. Bei dem Anschlag im September 1992 waren eine schwangere Vietnamesin und fünf Kinder verletzt worden. Die 17 bis 19jährigen Täter wurden gestern zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem müssen sie jeweils 600 Mark Geldbuße zahlen und 200 Arbeitsstunden ableisten. Es war der vierte Prozeß um den Brandanschlag. Bereits im Juni 1993 waren sechs Rädelsführer zu Haftstrafen zwischen vier und siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.
Mit den Urteil folgt die Jugendstrafkammer weitgehend der Argumentation der Verteidigung. Die Anklage hatte Haft von dreieinhalb bis vier Jahren ohne Bewährung gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die drei jungen Männer an den Anschlägen auf die zwei Häuser beteiligt waren. Eine Wohnung brannte total aus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 100.000 Mark. Als Motiv gaben die Jugendlichen Ausländerfeindlichkeit an. Die Vorsitzende Richterin sagte, es sei glaubwürdig, daß die Angeklagten ihre Denkweise geändert haben.
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