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Bewährungsstrafe für Pornofilmer

Wegen sexuellen Missbrauchs ist ein 35-jähriger Berufsloser gestern von der 10. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte gestand, im Sommer 1994 zweimal den Beischlaf mit seiner damals 13 Jahre alten Freundin vor laufender Videokamera vollzogen zu haben. Das dreistündige Videoband war von einer niederländischen Pornofirma für 129 Mark als „Natascha – Film des Monats“ im Mai 1995 auf den Markt geworfen worden. Der Angeklagte bestritt, das Video verkauft zu haben. Er habe es nur kurzfristig einem Zufallsbekannten überlassen. Nach der Sicherstellung einer Kopie bei einem Kunden identifizierte die Kriminalpolizei den Angeklagten als Darsteller der Pornos. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Treptow im Dezember vergangenen Jahres wurden fünf Videos mit Kinderpornos gefunden. ADN

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