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Bewährungsstrafe für Mutter

Eine 26jährige Frau, die zwei ihrer Kinder durch grobe Fahrlässigkeit im Rauch ersticken ließ, ist gestern zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht sprach die Frau schuldig, den Tod ihres vierjährigen Sohnes und der knapp dreijährigen Tochter nicht verhindert zu haben. Die Mutter hatte die beiden mittags im Kinderzimmer, das von innen wegen einer fehlenden Klinke nicht geöffnet werden konnte, eingeschlossen. Statt zu schlafen, zündelte der Junge mit einem Feuerzeug und steckte so das Mobiliar in Brand. Als die Mutter das Feuer bemerkte, stürzte sie ohne einen Versuch, die eingeschlossenen Kinder zu retten, mit ihrem neun Tage alten Säugling auf den Balkon und rief um Hilfe. Die Angeklagte hatte am Tag vor dem Unglück von ihrem Lebensgefährten erfahren, daß er sich von ihr trennen wollte. Das Urteil konnte erst nach weit über zwei Jahren gesprochen werden, weil beim ersten Prozeß im Dezember 1992 Brandexperten fehlten.