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Bewährungsstrafe für Ex-CDU-Chef Götting

Berlin (dpa) — Der frühere Vorsitzende der DDR-CDU, Gerald Götting, ist gestern vom Berliner Landgericht wegen fortgesetzter Untreue zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 15. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, daß der 68jährige vorsätzlich für den Ausbau seines privaten Ferienhauses im Ostseebad Ahrenshoop über 100.000 DDR-Mark aus der Parteikasse finanzieren ließ. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Vorsitzende Richter, Hans Reinwarth, bezeichnete die verhängte Strafe als „unbedingt notwendig“. Nur im Verhältnis zu sonstigen Spitzenfunktionären möge Götting ein „kleines Würstchen“ gewesen sein. Dies gelte aber nicht für das Verhältnis zu seinen Mitbürgern in der ehemaligen DDR. Götting, der viele Jahre Volkskammerpräsident und einer von Erich Honeckers Stellvertretern als Staatsratsvorsitzender war, hatte sich darauf berufen, aus Fahrlässigkeit nicht für die Rückerstattung dieser Gelder gesorgt zu haben. Götting ist der zweite Spitzenfunktionär der DDR, der wegen Untreue verurteilt wurde. Der frühere DDR- Gewerkschaftschef Harry Tisch hatte 18 Monate Haft ohne Bewährung erhalten. Götting wertete den Prozeß als korrekt. Er habe sich nicht zu beklagen. Über eine mögliche Revision wolle er sich mit seinen Anwälten beraten.