piwik no script img

Bewährungsstrafe für Computer-Export

Lübeck (dpa) - Wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ist am Montag ein 47 Jahre alter Kaufmann vom Landgericht Lübeck zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts sprach den geständigen Angeklagten schuldig, von 1978 bis 1983 ohne Genehmigung Computer und Software mit einem Einkaufswert von insgesamt rund 28 Millionen Mark in den Ostblock verkauft zu haben.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen