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Bewährungsstrafe für Computer-Export

Lübeck (dpa) - Wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ist am Montag ein 47 Jahre alter Kaufmann vom Landgericht Lübeck zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts sprach den geständigen Angeklagten schuldig, von 1978 bis 1983 ohne Genehmigung Computer und Software mit einem Einkaufswert von insgesamt rund 28 Millionen Mark in den Ostblock verkauft zu haben.