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Bewährung

Wäre der Ghanaer Jael Boateng nicht der bislang einzige Schwarzafrikaner, der behauptet, Opfer einer „Scheinhinrichtung“ durch Hamburger Polizisten geworden zu sein, wäre das gestrige Urteil des Amtsgerichts keiner Zeitung eine Zeile, keinem Sender ein Wort wert. Da kriminelle Zeugen aber schlechte Zeugen sind, ist der Bagatell-Prozeß gegen den 28jährigen ein Medienereignis: Boateng bekam wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Er hatte zugegeben, wiederholt Kokain und Heroin gekauft und teilweise weiterverkauft zu haben.

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