: Bewährung für frühere DDR-Staatsanwältin
Berlin (AP) – Nach zweijähriger Prozessdauer ist gestern eine ehemalige leitende DDR-Staatsanwältin wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 69-jährige Exjuristin an zwei Richtlinien zur Strafverfolgung von ausreisewilligen DDR-Bürgern mitgearbeitet hat. Als Abteilungsleiterin beim Generalstaatsanwalt der DDR sorgte sie von 1979 bis 1989 für die Verbreitung und damit die Umsetzung dieser Richtlinien. Noch 1987 sei in diesen Richtlinien bestimmt worden, dass die schlichte Ausreiseforderung eines Bürgers bereits als „Missachtung des DDR-Systems in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise“ bewertet werde und „in der Regel“ mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden sei.
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