piwik no script img

Bewährung für frühere DDR-Staatsanwältin

Berlin (AP) – Nach zweijähriger Prozessdauer ist gestern eine ehemalige leitende DDR-Staatsanwältin wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 69-jährige Exjuristin an zwei Richtlinien zur Strafverfolgung von ausreisewilligen DDR-Bürgern mitgearbeitet hat. Als Abteilungsleiterin beim Generalstaatsanwalt der DDR sorgte sie von 1979 bis 1989 für die Verbreitung und damit die Umsetzung dieser Richtlinien. Noch 1987 sei in diesen Richtlinien bestimmt worden, dass die schlichte Ausreiseforderung eines Bürgers bereits als „Missachtung des DDR-Systems in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise“ bewertet werde und „in der Regel“ mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden sei.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen