: Bewährung für Stein am 1. Mai
Wegen Beteiligung an den 1.-Mai-Krawallen in Kreuzberg ist ein 21-Jähriger gestern zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Zivildienstleistende hatte einen Pflasterstein nach einem Polizisten geworfen, ohne zu treffen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Auf der Oranienstraße war es am Abend des 1. Mai zu Ausschreitungen gekommen. Polizisten waren mit Flaschen und Steinen beworfen worden. Die Situation sei zwar unübersichtlich gewesen, räumte die Richterin ein. Dennoch sei bewiesen, dass der Angeklagte den Stein geworfen habe. Als nicht glaubhaft wertete das Gericht seine Aussage, er habe sich nur zum Schutz vor Tränengas vermummt. Der 21-Jährige hatte die Tat bestritten, da er Gewalttätigkeiten ablehne. DDP
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