: Bewährung für Nazi–Lehrer Koch
■ Neun Monate für Koblenzer Studiendirektor wegen „Verniedlichung der Nazigreuel und Menschenverachtung“
Aus Koblenz Felix Kurz
Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat den 50jährigen Koblenzer Studiendirektor Rudolf Koch im Berufungsverfahren wegen Beleidigung in drei Fällen und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, blieb jedoch unter dem erstinstanzlichen Urteil von einem Jahr. Auch die Verhängung eines Berufsverbotes erachtete es nicht für notwendig. Die Kammer sah es als erwiesen an, daß der Lehrer die Greueltaten der Nazis „verniedlicht“ und die Existenz des KZs Auschwitz mit den Worten „Auschwitz, ach das ist nur ein Erfindung der Amerikaner“ geleugnet habe. Das Verfahren war in die Schlagzeilen gekommen, nachdem bekannt wurde, daß auf Anweisung der heutigen Berliner Kultussenatorin und früheren Staatssekretärin im rheinland–pfälzischen Kultusministerium Laurien negative Beurteilungen Kochs aus dessen Personalakten entfernt worden waren. Fortsetzung auf Seite 2 „Wider besseres Wissen“ habe der Angeklagte diese Äußerungen ohne jegliche Diskussion vor den Schülern getätigt, die dadurch beunruhigt worden seien, so der Vorsitzende Richter, Theo Alsbach. „Diese Äußerungen dürfen bei uns nicht gesagt werden“, weil die „Vergangenheit so schwergewichtig“ sei, meinte Alsbach. Koch habe durch die Verniedlichung und Verbreitung der Auschwitz–Lüge das jüdische Volk „ganz erheblich diffamiert“. Gerade von einem Pädagogen müsse man erwarten, daß er die Schüler über das, was in der Geschichte passiert sei, richtig aufkläre. Der suspendierte Studiendirektor habe stattdessen eine „total verblendete Einstellung gegenüber geschichtlichen Fakten“ gehabt und eine „Demokratie– und Menschenverachtung zum Ausdruck gebracht.“ Der Vorsitzende sprach in diesem Zusammenhang auch von einem „übersteigerten Deutschtum oder übersteigerten Nationalbewußtsein“. Die Kochsche Formulierung „die Grünen sind alles Lügner und Verbrecher, bei ihrer Erschießung würde ich gern das Kommando übernehmen,“ verurteilte die Kammer als Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung. Koch habe die Grünen „böswillig verleumdet“ und die Schüler gegen sie aufgehetzt. Statt die Schüler zur Toleranz zu erziehen, habe der Lehrer im Unterricht „einen Vernichtungswillen auf eine ganze Partei bezogen verbreitet“. Der Rechtsanwalt der rheinland–pfälzischen Grünen, Christoph Kremer, forderte nach dem Urteil, daß das Land jetzt den Beamten über das anhängige disziplinarrechtliche Verfahren aus dem Schuldienst entfernen solle.
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