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Bewährung für Brandstifter

Zwei junge Männer, die aus Rachegelüsten ein Jugendheim niedergebrannt hatten, wurden gestern vom Schöffengericht Tiergarten mit Haftstrafen von anderthalb Jahren beziehungsweise zwölf Monaten verurteilt. Die Verbüßung wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ein 19jähriger und dessen zwei Jahre älterer Freund hatten wegen Hausverbots ein Freizeitzentrum in Reinickendorf angezündet. Sie waren wenige Wochen zuvor bereits wegen Brandstiftung in einer Telefonzelle zu sieben Tagen Dauerarrest verurteilt worden.

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