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Betrug im EmissionshandelHaftstrafen für CO2-Händler

Beim Handel mit CO2-Zertifikaten haben Geschäftsleute über 230 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen. Das Landgericht Frankfurt verhängte langjährige Haftstrafen.

Emissionshandel in der EU: Geld verdienen mit weißem Rauch. Bild: dpa

FRANKFURT dpa/afp | Im Prozess um millionenschweren Umsatzsteuerbetrug mit Umwelt-Zertifikaten hat das Landgericht Frankfurt teils langjährige Haftstrafen gegen die sechs Angeklagten verhängt.

Die Männer im Alter zwischen 27 und 66 Jahren hatten weitgehend gestanden, über einen schwunghaften Handel mit Luftverschmutzungsrechten über europäische Grenzen hinweg Umsatzsteuern in Höhe von mindestens 230 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

Der Haupttäter aus Großbritannien erhielt am Mittwoch mit sieben Jahren und zehn Monaten Haft die längste Strafe. Ein Franzose, der als Strohmann Scheinfirmen gegründet hatte, bekam drei Jahre.

Die Geschäfte wurden über die Deutsche Bank abgewickelt, die in dem Verfahren aber nicht angeklagt war. Gegen sieben Beschäftigte des Instituts wird noch ermittelt. Die Zentrale des größten deutschen Kreditinstituts war im April 2010 von einem Großaufgebot der Polizei und Steuerfahndung durchsucht worden.

Im Emissionshandel der Europäischen Union werden Verschmutzungsrechte vergeben, die es Unternehmen erlauben, eine bestimmte Menge Kohlenstoffdioxid (CO2) auszustoßen. Stößt eine Firma weniger CO2 aus, kann sie die Scheine weiterverkaufen.

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3 Kommentare

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  • M
    Montana

    Diese Sprüche, die hier stehen, haben zwar einen guten Ansatz, mehr aber auch nicht.

     

    Löst euch mal davon, dass gerade in der Umsatzsteuergesetzgebung Deutschland alleine die Regeln bestimmen könnte. Auch ist es falsch, dass Oststaaten sich weigern würden, ihre Gesetze anzupassen.

     

    Sämtliche EU Umsatzsteuergesetze müssen grundsätzlich mit der 6. EG Mehrwertsteuerharmonisierungsrichtlinie übereinstimmen. Ausnahmen sind zulässig mit Genehmigung des EUGH. Aber dies ist immer nur in maßen und nicht in massen möglich.

     

    Bei dem, was beschrieben wurde, müsste man sämtliche Bankengesetze mit ändern. Auch der Datenschutz wäre ein Thema. Weiterhin besteht gar nicht das notwendige Personal dafür, jede Buchung zu kontrollieren. Die Datenmasse wäre unendlich groß und damit unbrauchbar. Die USt- Karussellgeschäfte sind ein Nachteil des freien Binnenmarktes.

  • Y
    yberg

    jede regelung schafft viele umgehungsregeln,wie schon unsre ahnen wußten

     

    hier war es ja so,daß ohne kreditobligo bei der deutschen bank,die diese steuerkarusellgeschäfte zwischenfinanziert hat und sich die steueransprüche

    als sicherheit geben ließ,die ganoven keine chance gehabt hätten die allgemeinheit zu bescheißen.

     

    das gericht hat im laufe des verfahrens ebenso festgestellt,daß die deutsche bank bankmitarbeiter von der unrechtmäßigkeit wußten.

     

    man kann salopp feststellen,daß immer helfer da sind ,die selbst aktiv oder nur passiv mitprofitieren, wenn der staat,also die allgemeinheit,beschissen wird.

     

    so weigern sich bestimmte osteurostaaten,neue umsatzsteuerregeln einzuführen,da ihre wirtschaft übermäßig von den alten steuergelerverletzungen profitiert.

     

    diesen wettbewerb der standorte ham wah ooch in deutschland,wo die südländer den steuerprüfdruck nicht erhöhen wollen,da dies ein standortnachteil darstellen würde und die mehrknatter eh über den länderfinanzausgleich u.a. im berliner gestümper versickern würden.

     

    die BayBadWürttHessler halten die hauptstädter nämlich für bananrepublikanten

     

    in diesen zeiten kann man sich darüber nicht wundern,haben wir doch unseren hochgeachteten nassauernden bonipräsidenten in unseren reihen.

  • FK
    Firmen konto

    Umsatzsteuer-Rollbetrug kann gar nicht existieren.

    Weil man den Empfänger an sein Finanzamt verpetzen muss, der dann volle Kanne ans Finanzamt verpetzt wird und das Empfängerfinanzamt bestätigt die Vorsteuer und dann erst wird die Vorsteuer vom Absender-Finanzamt anerkannt. Wenn Lafontaine als Finanzminister besser gewesen wäre, hätte er das als erstes eingeführt. Ein Finanzamt ist doch nicht dumm. Das will den Empfänger wissen und dessen Finanzamt muss es bestätigen. Diese Milliarden-Rollgeschäfte können also gar nicht mehr existieren. Im Gegensatz zu Schwarzarbeit, Begünstigung, Kreditvergabe usw. wo immer graustufen bleiben, hingegen kann man Umsatz-rollbetrug zu 100% ausmerzen. Denn es gibt immer 2 Beteiligte und zwei Finanzämter. Und dann geht der Betrug nicht mehr auf.

    Das ist wie Pizza-Teilen: Einer schneidet, der andere wählt aus.

    Der Zusatz-Aufwand ist 0. Weil man ja nur im Onlinebanking anklickt "Umsatz-Steuer" und die Bank automatisch den Empfänger an sein Finanzamt verpetzt.

    Das verpetzen ist vorbildlich, weil der Empfänger ja die Vorsteuer auf die Rechnung geschrieben hat und sie seinem Finanzamt volle Kanne schuldet.

    Mit anderen Worten: Ein Knopf im Onlinebanking und milliardenschwere Karusselgeschäfte wären Geschichten im Geschichtsbuch gleich neben der Naturalwirtschaft (Tauschhandel).

    Schon traurig, das Lafontaine und Genossenschaftsbanken oder sonstwer das nicht einführt. Dann sind 99% der Geschäfte eindeutig und werden auf beiden Seiten korrekt versteuert und Sozialabgaben korrekt abgerechnet.

    Alle anderen Geschäfte guckt sich das Finanzamt mit hunderten freigewordener Steuerprüfer dann doppelt und dreifach an. Dann wird schon jeder schauen, onlinebanking zu machen wo es geht. Autokauf usw bleibt natürlich Bargeld. Handyüberweisungen kommen dann vielleicht auch endlich mal auf. Dumm nur, das die normalen Softewareanbieter es nicht machen wollen und alle anderen Transaktionsgebühren wollen. Sonst gäbe es das längst im Rahmen der normalen Kontogebühren kostenlos.