: Betriebswirtschaftlich sozial arbeiten
■ Arbeitsförderbetriebe: Der Senat beschloß ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument / Auch Maßnahmen auf der Grundlage des 249h werden fortgesetzt / 7.300 Arbeitsplätze noch in diesem Jahr
Betriebe, die Menschen einstellen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum Chancen haben, gemeinnützige Arbeit leisten und neben öffentlicher Förderung auch eigene Einnahmen erwirtschaften, sind neu in Berlin. Mit den sogenannten „Arbeitsförderbetrieben“ wird noch in diesem Jahr ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument für den Ostteil der Stadt installiert. Der Senat beschloß gestern eine entsprechende Vorlage der Arbeitsverwaltung.
Diese Betriebe, auch „Sozialbetriebe“ genannt, sollen vor allem schwer zu vermittelnde Personen einstellen. „Gerade ältere Arbeitnehmer sind oft leistungsfähig und -willig, werden in der freien Wirtschaft aber nicht eingestellt“, sagte Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD). Auch Alleinerziehende, Jugendliche mit geringer Qualifikation und Langzeitarbeitslose gehören zu den Zielgruppen. Die Betriebe sollen gemeinnützige Arbeiten tun, die sich das Land nicht oder erst später leisten könnte. Zur Zeit ist an Tätigkeiten im Umwelt- und Sanierungsbereich, in der wohnraumnahen Kulturarbeit und an soziale Dienstleistungen gedacht.
Anders als bei der klassischen Projektförderung dürfen Arbeitsförderbetriebe nicht nur, sie sollen sogar betriebswirtschaftlich orientiert arbeiten und Einnahmen erzielen. Sie können zunächst für drei Jahre, im Einzelfall gar für fünf Jahre gefördert werden und finanzieren sich durch Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit sowie Mittel des Landes und eigene Einnahmen. „Die Zuwendungen des Landes nehmen in der Zeit ab, die eigenen Einnahmen sollen steigen“, sagte Bergmann. Die Gewinne können sie als Rücklagen für eine spätere Selbständigkeit verwenden. Wenn sie Qualifizierungen durchführen oder als „Stadtbetriebe“ Aufgaben erfüllen, die das Land nicht machen könnte, ist auch an dauerhafte Arbeitsförderbetriebe gedacht. Die Senatorin rechnet mit etwa 500 Stellen, die in diesem Jahr eingerichtet werden können. Über 30 Anträge von ABM-Projekten liegen bereits vor, die als Sozialbetriebe weiterarbeiten wollen.
Den Vorwürfen, sie etabliere einen zweiten Arbeitsmarkt und verzerre den ersten, hielt Bergmann entgegen, daß der Senat soviel Beschäftigung wie möglich auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern wolle. Doch ein Ende der hohen Arbeitslosigkeit sei nicht abzusehen. Gleichzeitig gebe es viel Arbeit, die niemand bezahlen wolle und viel Geld, das für Arbeitslosigkeit ausgegeben werde.
Der Senat will auch die Maßnahmen auf der Basis des Paragraphen 249h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) fortführen, die er nach dem ABM-Stopp im Frühjahr als Sonderprogramm aufgelegt hatte. In den Bereichen Jugend, Umwelt und Soziales können für Langzeitarbeitslose und TeilnehmerInnen an ABM Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit eingeholt werden. Die Kofinanzierung, etwa zwei Drittel der entstehenden Lohn- und Sachmittelkosten, übernimmt das Land. Rund 7.300 Stellen sollen noch in diesem Jahr auf diese Weise gefördert werden. Weitere 10.000 sind für 1994 geplant.
Auch die Sanierung von treuhandeigenen Betriebsgeländen kann mit dem 249h finanziert werden, wobei die Treuhand sich an den Kosten beteiligt. Die Senatorin betonte, daß der 249h auch von der freien Wirtschaft in Anspruch genommen werden könne und rief Industrie und Handwerk nachdrücklich auf, das zu tun. cor
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