: Betriebsratsarbeit weltweit
Wie VW Basisnetze mitknüpfen musste
Die Aktivitäten des Intersoli-Arbeitskreises und die gewachsene kooperative Unternehmeskultur des Volkswagen-Konzerns haben in den Achtzigerjahren die Grundlagen für die Internationalisierung der Arbeitnehmervertretung gelegt.
Schon 1990, fünf Jahre bevor die Europäische Kommission dies durch eine Richtlinie zur Pflicht gemacht hat, wurde der Europäische Volkswagen-Konzern-Betriebsrat gegründet.
Acht Jahre später, 1998, folgte – als logische Konsequenz aus der Entwicklung zum Weltkonzern – die Gründung des Weltbetriebsrats. Im Jahr darauf wurde ein entsprechender Vertrag mit dem Volkswagen-Konzern unterzeichnet.
Der Vertrag garantiert das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung und die Wahl von Belegschaftsvertretungen an allen Standorten des Volkswagen-Konzerns und regelt die vollständige Finanzierung der Arbeit des Weltkonzernbetriebsrats durch das Unternehmen.
Alle wichtigen Marken (Volkswagen, Audi, Skoda, Seat) und alle größeren Standorte sind im Weltkonzernbetriebsrat vertreten. Einzige Ausnahme: In der Volksrepublik China gibt es (noch) keine freie Gewerkschaftsbewegung, deshalb bleiben die Standorte Shanghai und Changchun (insgesamt etwa sechzehntausend Beschäftigte) bislang außen vor.
Zur weltweiten ArbeitnehmerInnenvertretung gehören siebenundzwanzig (elf deutsche, sechzehn ausländische) Mitglieder sowie ein Gewerkschaftsvertreter. Sie kommt einmal im Jahr an wechselnden Standorten zu einer mehrtägigen Konferenz zusammen.
Sie hat das Ziel, den Informationsaustausch über Entwicklungen und Strategien innerhalb des Gesamtkonzerns zu fördern und einen solidarischen Interessenausgleich zwischen allen Standorten zu ermöglichen.
Die laufende Kommunikation zwischen den Belegschaftsvertretungen in aller Welt wird per Telefon, Intranet und durch eine ausgedehnte Reisetätigkeit der führenden Mitglieder des Weltkonzernbetriebsrats gewährleistet.
Einige, so der Koordinator für Südamerika, Mario Barbosa aus Brasilien, wurden für einige Monate in die Bundesrepublik Deutschland geholt, um die Arbeit des Weltbetriebsrats in der Wolfsburger Zentrale kennen zu lernen. So sind inzwischen auch enge persönliche Beziehungen zwischen den ArbeitnehmervertreterInnen entstanden, die die informelle Kommunikation erleichtern.
Der Konzern räumt den Belegschaftsvertretungen an den Produktionsstandorten und auf internationaler Ebene weit gehende Informationsrechte ein. Mitbestimmungsrechte entsprechend dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz hat der Weltkonzernbetriebsrat nicht.
Allerdings bietet das deutsche Mitbestimmungsrecht den deutschen Weltbetriebsräten die Möglichkeit, auf strategische, das heißt standortübergreifende Entwicklungen im Konzern Einfluss zu nehmen, weil in aller Regel von den weltweiten Entscheidungen auch deutsche Standorte betroffen sind. MARKE
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