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■ MitbestimmungBetriebsrat gestärkt

Kassel (AFP) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen gestärkt. Danach hat der Betriebsrat grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht, wenn mehrere Arbeitnehmer von der geplanten Kürzung der außertariflichen Bezüge betroffen sind. Ein solcher „kollektiver Tatbestand“ kann aber auch dann greifen, wenn Zulagen für einzelne Arbeitnehmer abgebaut werden, beispielsweise wegen zu vieler Fehltage oder mangelnder Leistung, heißt es in mehreren in Kassel jetzt veröffentlichten Urteilen. Das BAG erklärte eine einzelne Kürzung für unwirksam, die ein hessischer Nahrungsmittelhersteller mit mangelnder Leistung begründet hatte, während andere Beschäftigte die Zulage voll weitererhielten. (AZ: 1 AZR 459/90). Aus dem gleichen Grund hatte ein weiterer Arbeiter dieses Unternehmens Erfolg. Bei ihm war die Zulage wegen zu vieler Krankheitstage abgebaut worden. Auch dies ist ohne die Beteiligung des Betriebsrats unwirksam (AZ: 1 AZR 460/90).

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