■ Berliner Telegramm: Betriebe müssen Zahl Behinderter melden
Berliner und Brandenburger Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten müssen bis spätestens 31. März 1998 die Zahl ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter an das zuständige Arbeitsamt melden. Per Gesetz sind sie verpflichtet, mindestens sechs Prozent aller Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen. Die entsprechenden Formulare wurden den Unternehmen bereits zugeschickt. Firmen, die die Quote nicht erfüllen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird von den Hauptfürsorgestellen erhoben und beträgt 200 Mark pro Kopf und Monat. Wird jedoch ein behinderter Lehrling beschäftigt, zählt er doppelt. In der Region sind gegenwärtig mehr als 16.500 Behinderte erwerbslos. ADN
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