: Betreuung Behinderter verbessert
Berlin. Nach dem seit 1992 neugeregelten Betreuungsgesetz hat der Senat den Schlüssel der Betreuer von psychisch Kranken sowie geistig, seelisch und körperlich Behinderten verbessert. Das Gesetz hatte bestehende Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegschaften über Volljährige in Betreuungen umgewandelt. Entmündigungen wurden abgeschafft. Nach dem neuen Betreuerschlüssel stehen für 140 Menschen jetzt zwei Betreuer und ein Verwaltungsangestellter zur Verfügung. Zuvor waren es ein Betreuer und zwei Verwalter für 180 bis 200 Kranke oder Behinderte.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen