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Betr.: Rex Gildo

Im Prozeß gegen den Schlagersänger Rex Gildo, der besoffen von der Bühne gekippt sein soll, ist ein Vergleich gescheitert. Der Unternehmer aus Rastatt, bei dessen Weihnachtsfeier Gildo 1992 aufgetreten war, lehnte vor dem Landgericht München den von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich ab. Der Textilunternehmer wirft dem 53jährigen Sänger vor, so betrunken gewesen zu sein, daß er lallte und von der Bühne fiel. Gildo sagte, er sei ausgerutscht. Mehrere Zeugen bestätigten vor Gericht, Gildo habe wie unter Einfluß von Alkohol oder Medikamenten gewirkt – „ein Ruin seiner selbst“, erinnerte sich ein Teilnehmer. Foto: taz-Archiv

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