: Betr.: Kabel 1
Das Landgericht Frankfurt hat „Kabel 1“ die Benutzung seines neuen Logos in einer einstweiligen Verfügung untersagt. Das Gericht entsprach damit einem Antrag der ARD, die moniert hatte, das Logo sei „deutlich und ausgeprägt an die 1 der ARD angelehnt“. Ein Kabel-1-Sprecher beeilte sich mitzuteilen, sein Sender werde „in der Sache hart“ bleiben, um die erst Weihnachten eingeführte Senderkennung beizubehalten. Abb.: Sender/Montage: taz
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