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Betr.: Freie Schule BHochum e.V.

Bochum (taz) - Die seit fünf Jahren andauernden Bemühungen des Trägervereins Freie Schule Bochum um Anerkennung als private Ersatzschule sind jetzt von Erfolg gekrönt: Das NRW–Kultusministerium erteilte die Betriebserlaubnis. Damit ist die Freie Schule Bochum e.V. die erste Alternativschule in NRW, die sich auf juristischer Ebene durchgesetzt hat. In Zukunft darf sie sich als private Gesamtschule, Sekundarstufe 1 betrachten und wird entsprechend der Schülerzahl vom Land gefördert werden - genau wie die Walldorf– oder konfessionellen Ersatzschulen. Vorwiegend auf juristischer Ebene verlief der Streit mit dem Kultusministerium, den die Betreiber der Schule zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewannen (die taz berichtete.) Doch durch das vom Kumi eingeleitete Berufungsverfahren blieb die Situation der Schule lange ungeklärt. Mit der Anerkennung wurde ein Vergleich rechtskräftig, der bis zum Urteil des Gelsenkirchener Gerichts vom August 85 zurückreicht. Für die derzeit 14 Schüler bedeutet die Entscheidung nicht nur Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung, sondern auch Wegfall von Zwangsmaßnahmen, die die Kinder in die Regelschulen zurückführen sollten. Foto: Brigitte Kraemer/Antrazit

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