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Betr.: Fahndung nach dem Agenten Werner Mauss

Mauss ins Loch? Seit Montag muß die Polizei nach dem Agenten Werner Mauss fahnden. Das Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft in Hannover wurde dem Landeskriminalamt übermittelt, nachdem die Verhandlungen zwischen dem Anwalt von Werner Mauss und dem Untersuchungsausschuß, der die Vorgänge um das „Celler Loch“ ergebnislos geblieben waren. Zuletzt hatte der Anwalt von Mauss zwar einer Vernehmung seines Mandanten in der BRD zugestimmt, zusätzlich aber Schutz vor einer Verhaftung gefordert. Der Anwalt verlangte für Mauss von den niedersächsischen Behörden die Zusicherung für freies Geleit. Einer Zeugenvorladung des Untersuchungsausschusses am 14.Dezember 1987 leistete Mauss nicht Folge. Foto: Holger Andre/Schattenbild

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