: Betr.: Bundesjustizminister Engelhard gescheitert, Rebmann auf Staatskosten portraitieren zu lassen
Gescheitert ist Bundesjustizminister Engelhard mit seinem Ansinnen, Generalbundesanwalt Rebmann für 12.000 Mark aus der Staatskasse von einem Maler portraitieren zu lassen. Engelhards Argumentation, das Portrait sei ein „Beitrag zur Förderung der Kunst“, stieß auf fraktionsübergreifendes Unverständnis. Mit dem Kommentar: „Ein großes Foto tut es auch“, schlossen sich Mitglieder des Haushaltsausschusses einem Antrag der Grünen auf Ablehnung dieser „Kunst–Förderung“ an. Die Grünen rieten Rebmann, auf einen seiner in der Erstellung von Phantombildern erfahrenen Mitarbeiter zurückzugreifen.Foto: ap
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